Versteigerungen, Versteigerungssaal
Erst wenn der Pfandkredit nicht verlängert wurde und alle festgelegten Fristen verstrichen sind, wird der hinterlegte Pfandgegenstand von einem öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator oder Gerichtsvollzieher versteigert. Aus dem Versteigerungserlös darf das Leihhaus nur das Darlehen, die aufgelaufenen Zinsen, Gebühren und anteiligen Versteigerungskosten abziehen.
Der Restbetrag steht dem früheren Eigentümer des Pfandgegenstandes zu. Dieser hat zwei Jahre Zeit, seinen Anspruch auf dieses Geld mit der Vorlage des Pfandscheines anzumelden. Tut er dies nicht, verfällt der Überschuß in vollem Umfang der Stadt.